Gewisse Zuordnungsentscheide wollte der Gesetzgeber daher im Licht ganzheitlicher und übergeordneter Gesichtspunkte mit Hilfe von Streubereichs- sowie Plus-Minus-Klassentscheiden korrigieren. Mit letzterem sollte es möglich sein, "bei der Einreihung einer Funktion in Berücksichtigung ganzheitlicher, übergeordneter Gesichtspunkte vom Arbeitswert um eine Klasse nach oben beziehungsweise nach unten abzuweichen" (BERESO-Schlussbericht, S. 22). Die ursprüngliche Handhabung dieses Instruments geht aus dem Projektgruppenprotokoll hervor: