Die Gewichtung der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse unter dem Aspekt des Ermessensspielraumes, der dem kantonalen Gesetzgeber bei der Festlegung der Löhne zugestanden wird, hat gezeigt, dass mit Einreihung der Funktion Sozialarbeiterin Ambulatorium PDKS in Lohnklasse 15 die Rechtsgleichheit im Verhältnis zu den Vergleichsfunktionen MFK-Sachverständiger, Zivilschutzinstruktor und Techniker gewahrt wird. Diese Einreihung steht im Einklang mit den Ergebnissen der VFA, welche die Sozialarbeiterfunktionen als Funktionskette in den Lohnklassen 15 bis 17 ansiedelte.