Dies erfolgte durch die Projektgremien für soziale/medizinische Funktionen. Die Schlüsselstelle wurde wie folgt bewertet: K1 3.0 135.0 Arbeitswertpunkte K2 2.5 103.0 AWP K3 2.5 79.0 AWP K4 3.5 42.0 AWP K5 0.5 2.5 AWP K6 1.5 8.5 AWP Total 370.0 AWP 370 Arbeitswertpunkte entsprechen Lohnklasse 17. Die Sozialarbeiter wurden entsprechend der Erkenntnisse aus der vereinfachten Funktionsanalyse in die Lohnklassen 15 - 17 eingereiht, was der Kantonsrat mit einem Minusklassenentscheid in Lohnklasse (im Folgenden: LK) 14 - 16 korrigierte. 6. Die Klägerin beanstandet den kantonsrätlichen Minusklassenentscheid.