Ein Besoldungssystem beruht darauf, dass die jeweiligen Funktionen in Relation zu anderen bewertet werden. Diese Wertungen und die darauf basierenden Besoldungseinstufungen können nicht objektiv und wertfrei erfolgen, sondern entsprechen gewissen zeit- und situationsbedingten Gegebenheiten und Anschauungen und unterliegen einem entsprechenden Wandel. Eine Neubewertung wird nicht schon dadurch verfassungswidrig, dass sie politisch umstritten ist und andere Bewertungen ebenso gut denkbar wären.