Die vereinfachte Funktionsanalyse habe die Sozialarbeiterinnen in die Lohnklasse 15 bis 17 eingereiht. Aus Quervergleichsüberlegungen und unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation seien sämtliche Funktionen im Pflege- und Sozialbereich um eine Lohnklasse nach unten korrigiert worden, so dass die Sozialarbeiterinnen in die Lohnklassen 14 bis 16 eingereiht worden seien. Vom Minusklassenentscheid sei ca. 1/3 des Staatspersonals (rund 3'200 Personen) betroffen gewesen. Die Rückstufung der Sozialarbeiterinnen sei somit aus rein sachlichen Gründen erfolgt.