Im Vergleich zu einzelnen technischen und administrativen Funktionen mit ähnlichen Ausbildungsanforderungen - wie z.B. Techniker Tiefbauamt oder Verwaltungsbeamter auf dem Erbschaftsamt - sei die Funktion Sozialarbeiterin in den stark gewichteten Kriterien Ausbildung, Geistige Anforderungen und/oder Verantwortung geringer bewertet worden. Der Minusklassenentscheid des Kantonsrates verstosse gegen das Gebot der Rechtsgleichheit, weil das "Sparopfer" nur einzelnen Funktionen zugemutet worden sei. Im Rahmen des Ombudsverfahrens seien die Löhne diverser Funktionen wie Richter, Steuerrevisor, Adjunkt und Techniker nach oben korrigiert worden.