Mit Rekurs vom 14. Oktober 2021 (Postaufgabe) gelangte die Familie Y. (nachfolgend Rekurrenten) gegen diese Verfügung an das Kantonale Steuergericht. Sie machten geltend, keinen Brief erhalten zu haben, um die Handänderungssteuer zu deklarieren. Ihre Steuerberaterin habe ihnen empfohlen, Stockwerkeigentum zu begründen. Jedoch sei dies infolge Verspätung nicht mehr möglich gewesen. Ihr Anwalt habe davon auch nichts gewusst. Die Rekurrenten ersuchten um eine Fristverlängerung, um eine Nutzungs- und Verwaltungsordnung zu erstellen. Sie seien in dieser Hinsicht nicht korrekt informiert worden.