Mit Rechnung und Veranlagungsverfügung vom 28. Oktober 2020 stellten die Betriebswirtschaftlichen Dienste FD den Käufern Gebühren und Auslagen in Rechnung und eröffneten ihnen die Veranlagung für die Handänderungssteuer von CHF 20'460 (berechnet zum Satz von 2.2 % von einem Abgabewert von CHF 930'000). Gegen diese Veranlagung erhoben die Grundeigentümer mit Schreiben vom 4. November 2020 Einsprache mit dem sinngemässen Begehren, die Handänderungssteuer aufzuheben. 1.2 Mit Verfügung vom 15. September 2021 wies das kantonale Steueramt die Einsprache ab. Dazu wurde vor allem ausgeführt, im vorliegenden Fall gehe es um ein Mehrfamilienhaus mit zwei Wohnungen.