Steuergericht Urteil vom 21. Februar 2022 Es wirken mit: Präsident: Müller Richter: Kellerhals, Roberti Sekretär: Hatzinger In Sachen SGNEB.2021.3 1. A. + B. Y. 2. C. Y. gegen betreffend Handänderungssteuer hat das Steuergericht den Akten entnommen: 1.1 Mit Kaufvertrag Nr. … vom … 2020 erwarben A. + B. Y. sowie C. Y. das Grundstück GB X Nr. 001 zum Preis von CHF 930'000. Mit Rechnung und Veranlagungsverfügung vom 28. Oktober 2020 stellten die Betriebswirtschaftlichen Dienste FD den Käufern Gebühren und Auslagen in Rechnung und eröffneten ihnen die Veranlagung für die Handänderungssteuer von CHF 20'460 (berechnet zum Satz von 2.2 % von einem Abgabewert von CHF 930'000).