StG von der Steuer befreit ist. Von Relevanz ist folglich, ob der im kantonalen Steuergesetz verwendete Begriff des "Nachkommen" ausschliesslich an die zivilrechtlich definierte Verwandtschaft anknüpft oder eine erwiesenermassen biologische Abstammung (ohne verwandtschaftliche Beziehung) zum Erblasser für das identische Ergebnis im Recht der Erbschaftssteuer genügend ist. 2.2 Vorab bleibt klarzustellen, dass die durch den Erblasser in seinem eigenhändig verfassten Testament vom … 2019 gemäss Art. 260 Abs. 3 ZGB erfolgte Anerkennung des Rekurrenten als seinen Sohn zivilrechtlich ohne Bedeutung ist.