Im Übrigen sei das Testament vom … 2019 in Kenntnis des Rekurrenten redigiert worden. Es sei eben nicht Sinn des Testaments gewesen, den Rekurrenten zu bereichern, sondern diesen in erster Linie anzuerkennen. So habe der Rekurrent nicht die Absicht, einen Pflicht- oder Erbteil durchzusetzen, sondern nur die steuerrechtliche Gleichstellung mit einem Nachkommen zu erreichen. Die wertmässige Unterschreitung dieser Werte sei nur darauf zurückzuführen, dass ein grosses Sachvermächtnis, welches nicht anderweitig sinnvoll hätte geteilt werden können, vorhanden gewesen sei.