Es habe in diesen Fällen bereits der Nachweis genügt, dass das Pflegeverhältnis während mindestens 2 Jahren tatsächlich bestanden habe und von den Behörden akzeptiert worden sei. Der Gesetzgeber habe das Steuerprivileg demnach jeweils dann gewährt, wenn zwischen Erbe und Erblasser eine Beziehung bestand, die in aller Regel auf einem sozialen (Eltern-Kind-) Verhältnis gründete.