Begründet wurde der Rekurs damit, dass durch die Zuteilung des Rekurrenten in die Steuerklasse 5 der Steuerpflichtigen eine Rechtsverletzung vorläge. Im Rekurs wird zudem der Vorhalt angebracht, die vorinstanzliche Entscheidfindung basiere auf einer unrichtigen, resp. willkürlichen, Sachverhaltsdarstellung. Insbesondere sei die vorinstanzliche Feststellung falsch, dass zwischen dem Erblasser und dem Rekurrenten kein Eltern-Kind-Verhältnis bestanden habe und dieses Verhältnis nicht genügend begründet worden wäre.