Mit Datum vom … 2021 wurde das amtliche Inventarverfahren vor der hierfür zuständigen Amtschreiberei Thal-Gäu abgeschlossen ("Inventar über den Vermögensnachlass des am … 2020 verstorbenen B. Z.") und von A.Y. unterzeichnet. Mit Rechnung und Veranlagungsverfügung Nr. 90298794 vom 18.3.2021 stellten die Betriebswirtschaftlichen Dienste FD A.Y. die Gebühren und Auslagen in Rechnung und eröffneten ihm die Veranlagung der Erbschaftssteuer im Betrag von CHF 50'675.65 (Steuerklasse 5). 2. Gegen die Veranlagung der Erbschaftssteuer erhob A.Y. mit Schreiben vom 25.3.2021 Einsprache mit dem Begehren, die Veranlagung der Erbschaftssteuer aufzuheben, resp.