4.5. Damit kann zusammenfassend festgehalten werden, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung des Grundstücks GB Y Nr. 0001-1 (Gebäude Nr. 9 und 8) gegeben sind. Dies hat denn auch der Vertreter des KStA anlässlich des Augenscheins anerkannt. Nachträglich betrachtet wäre daher die Nutzungs- und Verwaltungsordnung nicht notwendig gewesen, wenn klar gewesen wäre, dass die Rekurrenten alle drei Gebäude selbst bewohnen; dies hat jedoch erst der Augenschein deutlich gezeigt. 5.1. In ihrer Freizeit züchten die Rekurrenten Hunde der Rasse … . Nach Aussage der Rekurrenten im Schriftenwechsel sollen die Hunde auf dem Grundstück GB Y Nr. 0001-2 (Gebäude Nr. 7) untergebracht werden.