dies wurde anlässlich des Augenscheins bestätigt. Weiter haben die Rekurrenten mit öffentlicher Urkunde vom 27. Oktober 2021 im Grundbuch zwei verselbständigte Miteigentumsanteile (GB Y Nr. 0001-1 und 0001-2) eintragen lassen und in der im Grundbuch angemerkten Nutzungs- und Verwaltungsordnung vom 27. Oktober 2021 festgehalten, dass sich die Gebäude Nr. 9 und 8 auf dem Grundstück GB Y Nr. 0001-1 und das Gebäude Nr. 7 auf dem Grundstück GB Y Nr. 0001-2 befinden sollen. Weiter wurde in Ziff. 4.2 der öffentlichen Urkunde festgehalten, dass die Rekurrenten die Gebäude Nr. 9 und 8 umbauen und anschliessend dauernd und ausschliesslich selbst bewohnen werden.