Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angaben der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Dieser Entscheid ist schriftlich zu eröffnen an: - Rekurrenten (eingeschrieben) - KStA, Sondersteuern (mit Akten) - KStA, Recht und Aufsicht - Amtschreiberei - Betriebswirtschaftliche Dienste FD Expediert am: