Im vorliegenden Fall sind aber mehr als vier Jahre vergangen seit dem Erwerb im August 2016. Auch wenn hier zahlreiche Arbeiten zu erledigen sind, ist aufgrund der Akten offensichtlich, dass es der Rekurrent mit dem Einzug in die Liegenschaft nicht eilig hat. Gründe, die er nicht beeinflussen kann, liegen entgegen der Ansicht des Rekurrenten somit nicht vor. Den eingereichten Plänen (vgl. Vorakten) kann zudem entnommen werden, dass der Rekurrent nicht nur eine, sondern zwei selbständige Wohnungen baut. Entsprechende Ausführungen des Steueramts hat der Rekurrent nicht mehr bestritten.