Steuergericht Urteil vom 14. Dezember 2020 Es wirken mit: Präsident: Müller Richter: Flury, Roberti Sekretär: Hatzinger In Sachen SGNEB.2020.7 A. Y. gegen betreffend Handänderungssteuer hat das Steuergericht den Akten entnommen: 1. Mit Kaufvertrag vom XX. August 2016 erwarb A. Y. das Grundstück GB X Nr. 001 zum Preis von CHF … . Mit Rechnung und Veranlagungsverfügung Nr. 90243756 vom 10. September 2020 verlangten die Betriebswirtschaftlichen Dienste FD vom Käufer die Handänderungssteuer von CHF … zum Satz von 2.2 % vom Abgabewert von CHF … . Gegen diese Veranlagung erhob A. Y. am 6. September 2020 Einsprache mit dem sinngemässen Begehren, die angefochtene Veranlagung sei aufzuheben.