Am … 2020 erklärte die Rekurrentin die vorbehaltlose Zustimmung zum Erbschaftsinventar und Annahme der Erbschaft. 1.2 Mit Rechnung/Verfügung vom 6. Mai 2020 verlangte das Departementssekretariat FD, Amtschreibereien vom Willensvollstrecker Gebühren (CHF 2'100), Auslagen (CHF 322.70) und einen Zuschlag (CHF 51.60) sowie die Nachlasstaxe (CHF 1'202.70) und die Erbschaftssteuer (CHF 33'406.65), total ausmachend CHF 37'083.65. Diese Rechnung wurde unbestrittenermassen fristgerecht bezahlt. 1.3 Mit Schreiben vom 23. Juli 2020 gelangte der Rechtsvertreter der Rekurrentin, E F, an das kantonale Steueramt.