v.d. gegen betreffend Nachlasstaxe und Erbschaftssteuer hat das Steuergericht den Akten entnommen: 1.1 Am 26. Januar 2019 verstarb B X sel. mit letztem Wohnsitz in Z. Sie hinterliess laut Inventar über den Vermögensnachlass vom … 2020 namentlich als eingesetzte Erbin A Y (nachfolgend Rekurrentin). Zudem wurde C D als Willensvollstrecker eingesetzt. Im Erbschaftsinventar wurde sodann vereinbart, dass die gesamte Rechnung dem Willensvollstrecker zur Bezahlung zuzustellen sei (Inventar, S. 10, Ziff. 6, Vorakten Nr. 2). Am … 2020 erklärte die Rekurrentin die vorbehaltlose Zustimmung zum Erbschaftsinventar und Annahme der Erbschaft.