Mit anderen Worten ist für die Schenkungssteuer ausdrücklich die Meldepflicht mittels Steuererklärung (unter der entsprechenden Rubrik) vom Gesetzgeber vorgesehen, wogegen für die Nachlasstaxe eine solche Möglichkeit gesetzlich nicht geregelt ist. Demnach hat der Gesetzgeber die Anzeigepflicht mittels Steuererklärung für die Nachlasstaxe - mit Blick auf die ausdrücklich fehlende Regelung in Abs. 2 - offenbar nicht vorgesehen.