Dafür seien die Erben bisher nicht entschädigt worden; indessen sei die Nachlasstaxe erhoben worden. Sodann wiederholte der Rekurrent die Begründung der Einsprache. Als Fazit führte er an, die Amtschreiberei bzw. die kantonale Steuerbehörde habe am 15. Juli 2008 Kenntnis vom Erblass gehabt. Seitdem seien fast 12 Jahre vergangen. Die Erben verlangten die Aufhebung der Nachlasstaxe und der angefochtenen Verfügung infolge Verjährung. 2.2 Mit Vernehmlassung vom 1. Oktober 2020 äusserte sich das Steueramt (Vorinstanz) zur Eingabe des Rekurrenten. Mit Schreiben vom 19. Oktober 2020 erfolgte dazu die Rückäusserung des Rekurrenten.