Mit der Eingangsbestätigung des Erbschaftsamts des Kantons Solothurn vom 15. Juli 2008 sei die Mitwirkungspflicht der Erben belegt und der Behörde seit über 10 Jahren bekannt gewesen. Für die Aufforderung zur Erhebung der Steuern seien die Erben nicht zuständig gewesen; vielmehr hätten sie erwarten dürfen, dass ihnen die betreffenden Steuern in Rechnung gestellt würden. Sie hätten der Behörde den Erbgang mitgeteilt; die Behörden hätten es aber unterlassen, die Nachlasstaxe zu erheben. Die Grundbuchmutation vom … April 2020 sei auf Druck der kantonalen Behörden hin erfolgt infolge einer Zwangsenteignung wegen einer Strassenerweiterung. Dafür seien die Erben bisher nicht entschädigt worden;