Mit Eingabe vom 8. September 2020 erhob A. Y. (nachfolgend Rekurrent) Rekurs gegen den Einspracheentscheid vom 26. August 2020. Er beantragte sinngemäss die Aufhebung dieses Entscheids hinsichtlich der Nachlasstaxe von CHF 14'212.45 infolge Verjährung, unter Kostenfolge zu Lasten des kantonalen Steueramts. Zur Begründung hielt der Rekurrent, auch im Namen seines Bruders B. Y., im Wesentlichen fest, dass die Erben der Deklarationspflicht nachgekommen seien. Mit der Eingangsbestätigung des Erbschaftsamts des Kantons Solothurn vom 15. Juli 2008 sei die Mitwirkungspflicht der Erben belegt und der Behörde seit über 10 Jahren bekannt gewesen.