Weiter sei im Kanton Solothurn kein Erbschaftsinventar erstellt worden, weshalb die Erben dem Steueramt die Erbschaft innert einem Jahr seit Eröffnung des ausserkantonalen Erbgangs im Jahr 2008 hätten anzeigen müssen. Dies hätten die Erben indes unterlassen. Die Abteilung Nebensteuern habe erst aufgrund der Meldung vom … April 2020 beim Grundbuchamt Region Solothurn Kenntnis von der Erbschaft erhalten. Hier begründe das Grundstück der Erblasserin in Z eine Steuerpflicht der Erben für die Nachlasstaxe im Kanton Solothurn. Der Einsprecher nehme zu Unrecht an, die Steuerbehörde sei eine "reine" Veranlagungsbehörde, der die erfolgte Erbschaft bekannt gewesen sein müsse.