Mai 2008 entstanden. Erst mit dem entsprechenden schriftlichen Antrag der Erben an das Grundbuchamt, eingegangen am … April 2020, sei die Vermögensübertragung der Veranlagungsbehörde zur Kenntnis gelangt. Da es um einen ausserkantonalen Erbgang gehe, sei hier die absolute Verjährungsfrist von 15 Jahren massgebend. Die Veranlagungsverjährung ende damit erst am … Mai 2023. Die angefochtene Verfügung vom 19. Juni 2020 sei somit innert der Verjährungsfrist erfolgt. Weiter sei im Kanton Solothurn kein Erbschaftsinventar erstellt worden, weshalb die Erben dem Steueramt die Erbschaft innert einem Jahr seit Eröffnung des ausserkantonalen Erbgangs im Jahr 2008 hätten anzeigen müssen.