Steuergericht Urteil vom 30. November 2020 Es wirken mit: Präsident: Müller Richter: Jutzi, Kellerhals Sekretär: Hatzinger In Sachen SGNEB.2020.5 A. Y. gegen betreffend Nachlasstaxe hat das Steuergericht den Akten entnommen: 1.1 A. Y. und B. Y. sind die Erben ihrer Mutter, C. Y. sel. mit letztem Wohnsitz in X BL. Mit Rechnung und Veranlagungsverfügung Nr. … vom 19. Juni 2020 stellten die Betriebswirtschaftlichen Dienste FD A. Y. (auch bevollmächtigt durch B. Y.) die Gebühren und Auslagen in Rechnung und eröffneten ihm die Veranlagung der Nachlasstaxe von CHF 14'212.45. Mit Schreiben vom 29. Juni 2020 erhob A. Y. (auch im Namen von B. Y.)