3.65 %: Schatzung vom 2.10.2019, Vorakten Nr. 3) eher hoch, was zu tieferen Ertragswerten führe (CHF 885'000 bzw. CHF 930'000). 3.2 Die Erben haben das Inventar mit der Schatzung von CHF 675'000 zwar unterzeichnet, aber gleichzeitig festgehalten, dass sie die Verkehrswertschatzung nicht anerkennen und sich eine Einsprache vorbehalten würden (Vorakten Nr. 1). Strittig ist hier demnach, ob der Verkehrswert CHF 650'000 oder CHF 675'000 beträgt. Ein Verkehrswert kann nicht exakt bestimmt werden. Er beinhaltet immer ein gewisses Ermessen. Bei einer Differenz von hier 3.7 % (675'000 zu 650'000) kann nicht von einem falschen oder richtigen Wert gesprochen werden.