diese habe den Verkehrswert des Steueramts weitgehend bestätigt. Ein Verkehrswert von CHF 575'000 hätte zu einer erheblichen Steuerersparnis geführt. Im Übrigen wurde auf den angefochtenen Entscheid verwiesen. 2.3 Mit Stellungnahme vom 12. Juni 2020 hielt die Rekurrentin an ihren bisherigen Anträgen und Ausführungen fest. Das Haus könne nicht zu CHF 675'000 verkauft werden infolge zu grosser Renovationen. Es solle für CHF 650'000 ausgeschrieben werden, mit Nachlass-Erlaubnis von CHF 25'000. Zudem beziehe die Rekurrentin Ergänzungsleistungen und müsse der kantonalen Ausgleichskasse für 2019 und 2020 CHF 8'568 zurückzahlen. Zurzeit erhalte sie nur noch eine AHV von CHF 1'972.