Wäre ein Inventarwert von CHF 675'000 aufgelistet worden, hätten die Erben ebenfalls Einspruch erhoben bei einer Schatzungsdifferenz von mind. CHF 80'000. Am 5. April 2020 habe die Rekurrentin beim Steueramt zinslose Stundung der Erbschaftssteuer und Nachlasstaxe sowie deren Neuberechnung beantragt. Die Rekurrentin ersuchte um Überprüfung der Sache. Mit Schreiben vom 12. Mai 2020 (Postaufgabe) informierte die Rekurrentin über Schwierigkeiten bei der Abwicklung des Erbinventars. Der angestrebte Verkaufspreis von CHF 650'000 sei kaum noch realistisch. Die Rekurrentin hielt an ihren bisherigen Anträgen fest.