Bis am 24. Januar 2020 und einem Gespräch mit der Anwältin habe die Rekurrentin nicht gewusst, dass Erbschaftsteuern anfallen würden. Am 28. Januar 2020 habe die Rekurrentin das Erbschaftsamt um Auskunft über anfallende Erbschaftssteuern gebeten. Am 30. Januar 2020 habe das Erbschaftsamt mitgeteilt, dass sie in ca. 4 Wochen eine Rechnung erhalte, u.a. auch mit einer Nachlasstaxe. Davon habe die Rekurrentin noch nie etwas gehört. Als ihr die Rechnung zugestellt worden sei, habe die Rekurrentin noch über keinen Erbanteil verfügt. Nach Rücksprache mit dem Anwalt sei eine Steuer immer von einem effektiv erzielten Einkommen oder Gewinn zu erheben.