Am 19. Dezember 2019 habe sie einen Entwurf über den Vermögensnachlass erhalten mit einem Verkehrswert bzw. Verkaufspreis der Liegenschaft über CHF 675'000. Mit Brief vom 13. Januar 2020 habe die Rekurrentin dem Erbschaftsamt die gewünschte Hausschatzung von CHF 575'000 mitgeteilt. In der Folge sei erstmals bekannt geworden, dass die Höherschatzung des Hauses über CHF 675'000 vom Steueramt gekommen sei. Am 20. Januar 2020 habe die Rekurrentin dem Erbschaftsamt wunschgemäss die Schatzung über CHF 650'000 zugestellt. Bis am 24. Januar 2020 und einem Gespräch mit der Anwältin habe die Rekurrentin nicht gewusst, dass Erbschaftsteuern anfallen würden.