Sie beantragte die Aufhebung der Verfügung des Steueramts vom 27. März 2020. Die Erbschaftssteuer und die Nachlasstaxe seien zinslos zu stunden. Diese seien zudem neu zu berechnen auf den effektiv erzielten Verkaufspreis der Liegenschaft GB X Nr. 001. Dazu wurde v.a. festgehalten, dass B Y sel. die Liegenschaft nicht habe verschenken wollen; es sei von einem Verkaufspreis von CHF 650'000 bzw. CHF 625'000 ausgegangen worden. Ende September 2019 hätten die Erben die Verkehrswertschatzung per 17. September 2019 über CHF 575'000 erhalten. Eine neue Schatzung mit einem Verkaufspreis von CHF 650'000 per 30. September 2019 sei ihnen anfangs Oktober 2019 zugestellt worden.