11. März 2020 Einsprache v.a. mit den Begehren, die angefochtene Verfügung aufzuheben und den Verkehrswert der Liegenschaft GB X Nr. 001 auf CHF 650'000 herabzusetzen. 1.2 Mit Verfügung vom 27. März 2020 wies das kantonale Steueramt die Einsprache ab. Dazu wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Verkehrswert der Liegenschaft sei mit CHF 675'000 berechnet worden. Eine Verkehrswertschatzung der Parteien vom 27. September 2019 habe das Grundstück auf CHF 575'000 veranschlagt. Das Steueramt habe diese Schatzung indes nicht akzeptiert. Eine zweite Schatzung der Parteien vom 2. Oktober 2019 berechne einen Wert von CHF 650'000.