O., § 27 N 2). Ein Teil der Lehre geht davon aus, dass bei einem Darlehen und anschliessenden mehreren hintereinander gestaffelten Schenkungen im Umfang des Freibetrags nicht eine Steuerumgehung vorliegt, sondern eine Simulation des Darlehens (vgl. P. Locher, Rechtsmissbrauchüberlegungen im Recht der direkten Steuern der Schweiz, ASA 75, 687 f.). Vorgeschoben wird gemäss dieser Ansicht ein nicht ernst gemeintes Scheingeschäft, das rechtlich unwirksam ist. Massgebend ist demgegenüber der dissimulierte Vertrag vom ersten Schenker an die zuletzt beschenkte Person.