Dass in casu ein Darlehensvertrag abgeschlossen wird und die beabsichtigte Schenkung des Gesamtbetrags in jährliche Teilbeträge aufgeteilt wird, die exakt dem Freibetrag entsprechen, ist ein Fall eines ungewöhnlichen Vorgehens. Dieses Vorgehen wurde von den Parteien gewählt, in der erkennbaren Absicht, Steuern einzusparen. Dass die Parteien nach eigener Aussage auf legale Art und Weise Steuern einsparen und nicht Steuern umgehen wollten, ist hier nicht relevant. Subjektiv wird von Lehre und Rechtsprechung für die Annahme einer Steuerumgehung lediglich die Absicht, Steuern einzusparen, verlangt.