Weiter hat die Rekurrentin festgehalten, dass sie per … 2014 aus gesundheitlichen Gründen ihre Erwerbstätigkeit aufgeben musste. B X musste feststellen, dass die Rekurrentin, höchstens mit dem Verkauf ihres Miteigentumsanteils das Darlehen aus eigenen Mitteln zurückzahlen konnte. Trotzdem hat B X nicht auf dieses Risiko reagiert und z.B. zusätzliche Sicherheiten oder regelmässige Amortisationszahlungen gefordert.