Hier wurde aber ausdrücklich ein verzinsliches Darlehen vereinbart und bereits 3 Monate nach der Vereinbarung auf die Verzinsung verzichtet, hätte doch am 31. Dezember 2013 die erste Zinszahlung erfolgen müssen. Dass sich die Vertragsparteien hier derart kurzfristig bereits wieder gegen eine Zinszahlung entschieden hatten, deutet eher daraufhin, dass die Zinszahlung gar nie beabsichtigt worden war. 5.4 Eine regelmässige Amortisation wurde im Darlehensvertrag nicht vereinbart. Stattdessen wurde lediglich festgehalten, dass die Darlehensnehmerin jederzeit das gesamte Darlehen oder Teile davon zurückbezahlen dürfe.