Die Vermutung des KStA, dass man nachträglich festgestellt hat, dass ohne Darlehensvertrag eine steuerbare Schenkung vorliegen würde, ist zumindest nicht ganz abwegig. 5.3 Weiter fällt auf, dass im Darlehensvertrag zwar ein Zins von 1 % vereinbart, aber nie bezahlt worden war. Die Vereinbarung eines zinslosen Darlehens wäre grundsätzlich unbedenklich, sieht doch schon Art. 313 Abs. 1 OR vor, dass mangels anderer Abrede Darlehen im nicht kaufmännischen Verkehr zinslos sind. Hier wurde aber ausdrücklich ein verzinsliches Darlehen vereinbart und bereits 3 Monate nach der Vereinbarung auf die Verzinsung verzichtet, hätte doch am 31. Dezember 2013 die erste Zinszahlung erfolgen müssen.