Zu diesem Zeitpunkt musste bereits die Anzahlung von CHF 30'000 und am Tage der Beurkundung auch ein weiterer Teilbetrag von CHF 438'900 bezahlt werden. Dass sich die Rekurrentin an diesen beiden Zahlungen mit eigenen Mitteln beteiligt hätte, wird von ihr nicht behauptet. Mehr als zwei Monate später, am 20. Oktober 2013, wurde der Darlehensvertrag unterzeichnet. Üblicherweise wird die Finanzierung des Liegenschaftskaufs vor der Vertragsunterzeichnung geregelt.