Am 18. Februar 2020 wurde der Rekurs der Post übergeben. Das Rechtsmittel wurde fristgerecht erhoben. Auf den Rekurs ist einzutreten. 2. Vorliegend hat die Rekurrentin in der Steuererklärung 2013 eine Schuld gegenüber ih-rem Lebenspartner B X von CHF 230'900 deklariert. Dieser Betrag ist darauf zurückzuführen, dass die Rekurrentin gemeinsam mit ihrem Lebenspartner eine Eigentumswohnung in V erworben hat. Damit sich die Rekurrentin ihren Anteil am Eigenkapital leisten konnte, bezahlte B X ihr für ihren hälftigen Miteigentumsanteil einen Betrag von CHF 245'000. Konkret schenkte er ihr einen Betrag von CHF 14'100 und überreichte ihr ein Darlehen von CHF 230'900.