Eine feste Laufzeit und Amortisationsverpflichtung sei nicht gewollt gewesen, weil der Lebenspartner der Rekurrentin das Darlehen bei einer allfälligen Auflösung des Konkubinats möglichst schnell zurückgefordert hätte. Dass mit dem Vorgehen Schenkungssteuern eingespart werden konnten, sei korrekt. Niemand könne aber verpflichtet werden, seine zivilrechtlichen Verhältnisse so zu ordnen, dass möglichst hohe Steuern bezahlt werden müssten. Das Darlehen vom Februar 2018 habe keinen Zusammenhang zum früheren Darlehen.