Zu Ungunsten der Rekurrentin ging das KStA neu von einer Schenkungssteuer von CHF 69'270 basierend auf einem Schenkungsbetrag von CHF 230'900 aus. 2.1 Gegen den Einspracheentscheid liess die Rekurrentin mit Schreiben vom 18. Februar 2020 Rekurs erheben mit dem Antrag, dass der Einspracheentscheid aufzuheben und von der Erhebung einer Schenkungssteuer abzusehen sei. Dabei liess sie ausführen, dass sie zusammen mit ihrem damaligen Lebenspartner und heutigen Ehemann eine im Bau befindliche Eigentumswohnung kaufte. Damit sich die Rekurrentin nicht übermässig bei der Bank verschulden musste, gewährte ihr Lebenspartner ihr ein verzinsliches Darlehen über CHF 230'900.