In den Jahren 2014 - 2018 erliess B X der Rekurrentin jährlich einen Betrag von CHF 14'100, womit sich das gewährte Darlehen auf CHF 160'400 reduzierte. Mit Darlehensvertrag vom 20. Februar 2018 übergab B X der Rekurrentin einen weiteren Betrag von CHF 242'200. Am … Juli 2019 schlossen die beiden den Bund der Ehe. Mit Schreiben vom 4. Juli 2019 teilte das Steueramt des Kantons Solothurn (KStA) der Rekurrentin mit, dass es von einer Schenkung der erwähnten beiden Darlehensbeträge von CHF 230'900 und CHF 242'200 ausgehe und verlangte weitere Unterlagen.