v.d. gegen betreffend Schenkungssteuer hat das Steuergericht den Akten entnommen: 1.1 Mit Kaufvertrag vom … August 2013 kauften B X und A Y (nachfolgend Rekurrentin) als Miteigentümer zu je 50 % eine 5 ½-Zimmer Eigentumswohnung an der Z-Strasse in V (Grundbuch V Nr. 001) für CHF 1'563'000. Um ihren Anteil finanzieren zu können, erhielt die Rekurrentin von B X am 20. Oktober 2013 ein verzinsliches Darlehen von CHF 230'900. Zusätzlich erhielt sie von ihm am 10. Oktober 2013 eine Schenkung von CHF 14'100. In den Jahren 2014 - 2018 erliess B X der Rekurrentin jährlich einen Betrag von CHF 14'100, womit sich das gewährte Darlehen auf CHF 160'400 reduzierte.