Dies folgt aus einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise, analog der Begründung von Stockwerkeigentum nach dem Erwerb. 4.3 Die konkrete Nutzungs- und Verwaltungsordnung erzeigt denn rechtsgenüglich die den vier Miteigentümern zugewiesenen Sondernutzungen am Kaufobjekt. Danach dient das Grundstück GB Nr. 0001 mit dem Wohnhaus und der Garage ausschliesslich zu Wohnzwecken (Ziff. 1). Das Erdgeschoss der Liegenschaft steht im ausschliesslichen Sondernutzungsrecht der Miteigentümer 3 und 4, C und D. Das erste Obergeschoss und die beiden Zimmer im Dachgeschoss der Liegenschaft stehen im ausschliesslichen Sondernutzungsrecht der Miteigentümer 1 und 2, A und B (Ziff.