Das Steuergericht hatte bereits mehrfach Gelegenheit, ähnlich gelagerte Streitfälle zu beurteilen. So hielt das Gericht im Entscheid KSGE 2012 Nr. 13 fest, dass eine Liegenschaft mit zwei separaten Eingängen durch mehrere Personen unter Umständen durchaus «ausschliesslich» bewohnt werden könne, mithin darin die Führung eines Mehrgenerationenhaushalts zum Tragen kommen kann.