Streitig ist hingegen, ob die durch den Rekurrenten bzw. die Käuferschaft erworbene Liegenschaft als «ausschliesslich» selbst genutztes Wohneigentum zu qualifizieren sei. Dieser durch die Vorinstanz aufgeworfene Zweifel beruht offensichtlich auf dem Sachverhalt, dass die erworbene Liegenschaft als Zweifamilienhaus über zwei separate Wohneinheiten verfügt. 3.2.1 Das Steuergericht hatte bereits mehrfach Gelegenheit, ähnlich gelagerte Streitfälle zu beurteilen.