Dass der beurkundende Notar für diese Auskunft formal gar nicht zuständig gewesen sei, bringe selbst das Steueramt als Argument nicht vor. Aus Sicht der Käufer sei er als zuständiger Notar ohnehin dazu berufen, über alle Aspekte des Grundstückkaufs fachlich korrekt Auskunft zu erteilen. Auch sei festzuhalten, dass der üblicherweise von den Grundbuchämtern verwendete Textbaustein, wonach ausschliesslich das kantonale Steueramt für steuerliche Auskünfte zuständig sei, im Kaufvertrag vom 10.4.2019 nicht enthalten gewesen sei.